Nutzungsbedingungen Reiten im Wienerwald
Die Reitregion Wienerwald fungiert als Bindeglied und Vertragspartner zwischen Reitern und Grundbesitzern, um im Wienerwald die Nutzung des Reitwegenetzes zu ermöglichen. Die Reiter verpflichten sich, sich im eigenen Interesse an die folgenden Nutzungsbedingungen zu halten:

  1. Auf den als Reitwegen freigegebenen Forststraßen und Wegen ist ausschließlich das Reiten bzw. Führen von Pferden Die Nutzung der Reitwege zu anderen als den angeführten Zwecken, wie insbesondere Gespannfahren, die Durchführung kommerzieller Veranstaltungen, Aufstellung von Werbemedien, Herstellung kommerzieller Film- und Fotoaufnahmen sowie Errichtung von Panoramakameras, ist nicht gestattet und bedarf daher der gesonderten Vereinbarung mit den Grundbesitzern. Die Grundbesitzer sind hingegen berechtigt, Dritten auf dem Vertragsgegenstand Rechte, insbesondere wie sie im vorangehenden Satz angeführt sind, einzuräumen, sofern dies das Reiten und Führen von Pferden nicht hindert.
  1. Das Reiten und das Führen von Pferden außerhalb der explizit freigegebenen Wege, ist nicht gestattet.
  1. Die Grundbesitzer übernehmen in Kooperation mit der Reitregion die Kennzeichnung der freigegebenen Reitwege in der Natur. Darüber hinaus wird angestrebt mit Wienerwald Tourismus ein überregional einheitliches Markierungs- und Leitsystem zu etablieren. Dazu sollen in weiterer Folge auch die Wege digital erfasst und in einer Onlinekarte dargestellt werden.
  1. Die freigegebenen Forststraßen unterliegen der StVO und allfälligen Sondergesetzen. Die Forststraßen und Traktorwege dienen nur für betriebliche Zwecke. Es bestehen daher auch keine Hinweistafeln oder sonstige Sicherungseinrichtungen. Die Reiter sind daher verpflichtet, ihr Reitverhalten der Witterung und dem Wegezustand anzupassen, im Bedarfsfall abzusteigen und das Pferd am Zügel zu führen bzw. im Extremfall umzukehren und das Problem bitte an den regionalen Vertreter der Reitregion (Kontakte unter reitregion-wienerwald.at) zu melden.
  1. Auf allen Reitwegen ist mit Auto-, Radfahr- und Fußgängerverkehr sowie mit liegendem Holz und Straßensperren im Zuge von Holzernteeinsätzen und Straßeninstandhaltungsarbeiten zu rechnen.
  1. Die Grundbesitzer können die Wege aus betrieblichen Gründen (z.B. Holzernteeinsätze, Holzmanipulationen, Weginstandsetzungen) vorübergehend sperren. Eine solche Sperre ist der Reitregion so früh wie möglich bekannt zu geben und von den Grundbesitzern in der Natur zu kennzeichnen. Die Reitregion übernimmt die Information der Reiter via Newsletter.
  1. Von den Grundbesitzern werden die freigegebenen Strecken nur insoweit erhalten, als dies für ihre betriebliche Zwecke erforderlich ist. Die Reitregion Wienerwald sowie die Grundbesitzer übernehmen daher keine Gewähr für einen bestimmten Zustand bzw. die ständige Benutzbarkeit der freigegebenen Strecken. Es trifft sie keine Verpflichtung zum Winterdienst, zur Freihaltung (z.B. von umgestürzten Bäumen) oder zu deren Wiederinstandsetzung nach Elementarereignissen. Die Reitregion Wienerwald sowie die Grundbesitzer sind jedoch bemüht, bei durch von Reitern festgestellter Nichtbereitbarkeit von Wegen, gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Bei Sanierungen von Forstwegen, die als Reitwege freigegeben sind, wird bei Auswahl des Schottermaterials nach Möglichkeit auf die Benutzbarkeit durch Pferde Rücksicht genommen. Bei Sanierungen und Befestigungen von Forstwegen, wo die Aufbringung von gröberen Schottermaterial erforderlich ist, wird, wo technisch möglich, ein bereitbarer Streifen am Straßenbankett vom groben Steinmaterial freigehalten.
  1. Die Reitregion informiert die Grundbesitzer über Gefährdungen aus dem angrenzenden Bewuchs und sonstige Gefahrenstellen. Zu diesem Zweck sind wir auf die Rückmeldungen aus der Reiterschaft angewiesen und ersuchen Sie daher um eben diese Rückmeldungen betreffend dürrer Bäume, schadhafter Wegstellen oder anderer Gefahrenstellen an die jeweiligen regionalen Ansprechpersonen der Reitregion!
  1. Die Reitregion ist verpflichtet, die Reiter auf die Einhaltung der „Fair Play Reiten – Reitregion Wienerwald“ Regeln sowie die in 4. geforderte besondere Vorsicht hinzuweisen.
    Hierzu werden seitens der Reitregion künftig mit den Reitstallbetrieben Anschlussverträge abgeschlossen, in denen sich die Betriebe ebenfalls verpflichten, ihren Reitern die Fairplayregeln und die Bedingungen zur Benutzung des Reitwegenetzes zur Kenntnis zu bringen. Betriebe, welche diese Anschlussverträge nicht unterzeichnen bzw. Personen, die in diesen Betrieben ihre Pferde eingestellt haben, werden vom Reitmarkenvertrieb und in weiterer Folge von der Nutzung des Reitwegenetzes ausgeschlossen.
  1. Ein Benützen des Reitweges ist nur mit gültiger Reitmarke zulässig. Die Pferde sind gut sichtbar mit dieser zu kennzeichnen.
  1. Die im Zuge des Reitmarkenvertriebes erhobenen Daten der Nutzer (Reiter) werden den Grundbesitzern vom Betreiber ausschließlich zur Kontrolle der vertragskonformen Nutzung des Vertragsgegenstandes weitergegeben. Die korrekte Handhabung dieser Daten wird durch detaillierte Regelungen lt. DSGVO gewahrt.

 

Reiterfairplay

Fairness und gegenseitige Rücksichtnahme bilden die Grundlage für ein gemeinsames Miteinander und die Wahrung der vielfältigen Interessen im Wald. Als Reiter*innen halten wir uns daher im Wald an folgende Grundsätze:

  • Wir reiten nur mit gültiger Reitmarke auf markierten und freigegebenen Wegen.
  • Wir reiten nur in der erlaubten Zeit von einer Stunde nach Sonnenaufgang bis spätestens eine Stunde vor Sonnenuntergang.
  • Wir sind Gäste in der Natur und verhalten uns gegenüber anderen Waldnutzer*innen, wildlebenden Tieren und Pflanzen rücksichtsvoll. Wir nehmen unsere Hunde an die Leine.
  • Wir verzichten auf Ausritte nach Regenfällen oder Tauperioden, wenn der Boden stark aufgeweicht ist.
  • Wir hinterlassen die Natur, wie wir sie gerne vorfinden würden – ohne Abfälle.
  • Auch geführte Pferde sind nur mit einer gültigen Reitmarke auf den freigegebenen Wegen unterwegs.