Zentrale Informationsplattform rund um das Thema Ausreiten im Wienerwald

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Organisation

Die Reitregion Wienerwald ist ein nicht gewinnorientierter Verein und Vertragspartner der Österreichischen Bundesforste AG. Wir sind bemüht gemeinsam mit Grundbesitzern und Reiterschaft ein möglichst gutes Reitwegenetz bereitzustellen.

Die Region gliedert sich in die Bereiche Nord, Mitte, West und Süd, wobei der Bereich Süd etwas eigenständig zu betrachten ist, da hier eine direkte Vereinbarung der Stallungen mit dem Stift Heiligenkreuz vorliegt.

Unsere Partner

Folgende Produkte sind im Shop zu finden

Reitermarken 2024

Die Reitermarke wird auf eine Person registriert und erlaubt dieser Person das Reitwegenetz mit jedem beliebigen Pferd zu benutzen.

Pferdemarken 2024

Diese Marke wird wie bisher auf ein Pferd registriert. Mit dieser Marke kann dieses Pferd (geritten oder geführt) das Reitwegenetz nutzen.

Reitwegekarten

Die Reitwegekarten für die gesamte Reitregion sind auf der Homepage des Biosphärenparks Wienerwald einzusehen und hier direkt verlinkt. Informationen zum Angebot der Forstverwaltung des Stiftes Heiligenkreuz finden Sie hier. Bitte bedenken Sie bei Ihrem Ausritt auch die Sonnenuntergangszeiten – in der Dämmerung und nachts ist der Wald zu meiden!

 

AnsprechpartnerInnen

Bereich West

Jürgen Alt-Kraus
Sulz, Stangau, Buchelbach, Wöglerin, Maria Raisenmarkt, Klausen Leopoldsdorf
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Bereich Süd

Konrad Pazmann
Gaaden, Heiligenkreuz, Grub, Alland, Sittendorf, Dornbach
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Bereichsleiter Nord

Gerhard Mittermayr
Wolfsgraben über Pressbaum bis Oberkirchbach
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FAQ

Wer bzw. was ist der Verein Reitregion Wienerwald?

Die Reitregion Wienerwald ist ein nicht gewinnorientierter Verein und unter anderem Vertragspartner der Österreichischen Bundesforste AG. Wir sind bemüht gemeinsam mit Grundbesitzern und Reiterschaft ein möglichst gutes Reitwegenetz bereitzustellen. Unter den ehrenamtlichen Vereinsmitgliedern finden sich sowohl Stallbetreiber als auch ReiterInnen. Lediglich die Shopbetreuung für den Reitmarkenverkauf erfolgt entgeltlich.
Die Region gliedert sich in die Bereiche Nord, Mitte, West und Süd, wobei der Bereich Süd etwas eigenständig zu betrachten ist, da hier eine direkte Vereinbarung der Stallungen mit dem Stift Heiligenkreuz vorliegt.

Wer bzw. was ist der Verein Reitregion Wienerwald?

Die Reitregion Wienerwald ist ein nicht gewinnorientierter Verein und unter anderem Vertragspartner der Österreichischen Bundesforste AG. Wir sind bemüht gemeinsam mit Grundbesitzern und Reiterschaft ein möglichst gutes Reitwegenetz bereitzustellen. Unter den ehrenamtlichen Vereinsmitgliedern finden sich sowohl Stallbetreiber als auch ReiterInnen. Lediglich die Shopbetreuung für den Reitmarkenverkauf erfolgt entgeltlich.
Die Region gliedert sich in die Bereiche Nord, Mitte, West und Süd, wobei der Bereich Süd etwas eigenständig zu betrachten ist, da hier eine direkte Vereinbarung der Stallungen mit dem Stift Heiligenkreuz vorliegt.

Warum machen wir das?

An sich ist das Reiten – im Gegensatz zum spazieren gehen – im Wald laut Forstgesetz untersagt. Erst durch die ausdrückliche Freigabe von Reitstrecken durch den Grundeigentümer wird Reiten im Wald legal. Dazu kommt, dass die Grundbesitzer diese Freigaben in der Regel nur gegen ein Entgelt erteilen.
Da hier klarerweise kein Interesse besteht, mit jedem einzelnen Nutzer eine Vereinbarung abzuschließen, braucht es einerseits einen zentralen Ansprechpartner bzw. Vertragspartner und andererseits eine zentrale Interessensvertretung der Reiterschaft.
Um dies zu ermöglichen gibt es den Verein Reitregion Wienerwald.

Warum sind nicht alle Forststraßen zum Reiten freigegeben?

Grundsätzlich ist das Reiten im Wald und auf Forststraßen auf Basis des Forstgesetzes verboten. Jedoch haben im Bereich des Wienerwaldes die Grundeigentümer zahlreiche Wege zum Reiten freigegeben.

Eine Forststraße ist eine forstliche Bringungsanlage und dient der Beförderung von Holz oder sonstigen Forstprodukten aus dem Wald vom Gewinnungsort bis zu einer öffentlichen Verkehrsanlage. Sie soll die nachhaltige Bewirtschaftung im Sinne des Forstgesetzes ermöglichen.
Neben der Holzproduktion kann auch ein berechtigtes Interesse anderer Stakeholder (Naturschutz, Jagd, Mountainbiker, Reiter etc.) an der Mitbenutzung einer Forststraße bestehen.

Für die Freigabe einer Froststraße zum Reiten darf einerseits kein Benützungskonflikt mit anderen Interessengruppen bestehen und muss andererseits die zusätzliche Mitbenutzung entgolten werden.

Wo sehe ich, welche Reitwege es im Wienerwald gibt?

Derzeit sind die Wienerwald Reitwegekarten unter https://www.bpww.at/de/artikel/reiten verfügbar. Da dieses Kartenmaterial aber nicht zufriedenstellend funktioniert, werden die Karten aktuell von den ÖBF neu überarbeitet und sollten somit im Laufe des Jahres 2023 verfügbar sein.

Warum gibt es kaum bereitbare Waldwege?

Für die Freigabe von Waldwegen gelten dieselben Voraussetzungen wie in „Warum sind nicht alle Forststraßen zum Reiten freigegeben?“ beschrieben. Außerdem gibt es einerseits praktische und andererseits rechtliche Gründe, warum es kaum bereitbare Waldwege gibt:

Praktisch: Viele Waldwege halten der intensiven Ganzjahresnutzung durch Reiten nicht stand und werden immer gatschiger. Diese eingeschränkte Nutzbarkeit führt auch zu Beanstandungen durch die Reiterschaft und auch wenn die Wege aufwendig saniert (=geschottert) werden, gibt es immer wieder Beschwerden wegen der nun „härteren“ Wege. Ein zufriedenstellender Ausgleich aller Interessen konnte bisher nicht gefunden werden.

Rechtlich: Mit der Bereitstellung eines Weges hat der Wegehalter für die Verkehrssicherheit des Weges zu sorgen. Wegehalter ist derjenige der die Kosten für die Errichtung und die Erhaltung des Weges trägt und damit auch die Verfügungsmacht hat. Der Halter eines Weges haftet, wenn durch den mangelhaften Zustand den Benützern ein Schaden zugefügt wurde und der Halter oder seine Leute den Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet haben. Erst wenn die ÖBf AG oder die Reitregion Wienerwald bereit sind jene Wegehalterhaftung zu übernehmen, können vermehrt Waldwege freigegeben werden.

Weshalb braucht man als ReiterIn im Wienerwald eine Ausreitmarke?

Da die Freigabe von Reitwegen durch die Grundbesitzer in der Regel nur gegen Entgelt erfolgt, ist die Ausreitmarke als Nachweis für die erfolgte Zahlung des Entgelts erforderlich..

Was passiert mit dem Reitmarkenerlös aus unserem Shop?

Zunächst muss vom Bruttobetrag die Mehrwertsteuer abgezogen werden. Vom Nettoerlös werden beispielsweise bei der normalen Ganzjahresreitmarke €108,33 an die Bundesforste abgeführt. Die restlichen €8,34 verbleiben der Reitregion zur Bezahlung sonstiger Wege bei Privateigentümern bzw. für punktuelle Sanierungsmaßnahmen.
Bei etwa 700 Jahresmarken ergeben sich so rund €75.000,- Netto für die ÖBF und gut €5.500,- verbleiben für die Bezahlung privater Wege und Sanierungsmaßnahmen.

  • Wozu eine extra Bearbeitungsgebühr?
    Die Bearbeitungsgebühr dient zur Deckung der Kosten für Shopbetreuung, Internetauftritt inkl. Webshop, Büromaterial und Versand. Außerdem müssen auch bei der Bearbeitungsgebühr 20% Mehrwertsteuer abgeführt werden.

  • Meine Reitmarkenbestellung funktioniert nicht, was soll ich tun?
    Bitte schicken Sie eine Mail mit der Schilderung des Problems an shop@reitregion-wienerwald.at.
    Idealerweise fügen Sie einen Screenshot mit der Fehlermeldung bei.
Was passiert, wenn man ohne Reitmarke ausreitet?

Das Vorhandensein einer gültigen Reitmarke, die gut sichtbar an der linken Seite des Pferdes angebracht sein sollte, kann von den Grundbesitzern bzw. von ermächtigten Vertretern (Revierleiter, ..) kontrolliert werden. Bei fehlender Reitmarke kann sich daraus eine Besitzstörungsklage ergeben, deren Kosten ein Vielfaches der Kosten einer Jahresreitmarke ausmachen.

  • Was passiert bei einer Kontrolle? Durch die Mitarbeiter der ÖBf AG wird die Reitmarke und die dahinterliegende Identität von Reiter und Pferd überprüft. Nötigenfalls wird die Identität des Reiters aufgenommen und ein Foto von Marke und/oder Pferd geschossen. Sollte beispielsweise keine Ausreitmarke mitgeführt werden, kann mit diesen Informationen auch nachträglich überprüft werden, ob eine Marke erworben wurde.
  • Brauche ich auch zum Führen eines Pferdes eine Reitmarke?
    Ja! Hier gibt es einen entsprechenden Urteilsspruch des Landesgerichts Ried i.I. vom 12.5.1997, Zl. 6R123/97y: Österreichische Bundesforste gegen Franz Timin, Reiten im Wald, Führen eines Pferdes im Wald verboten, § 33 ForstG
  • Ich stehe mit meinem Pferd im Bereich West. Darf ich auch im Bereich Süd reiten?
    Ja, unsere Marken gelten auch beim Stift Heiligenkreuz und umgekehrt. Außerdem gilt gleiches auch für den Bereich Altenmarkt/Nöstach, wo es ebenfalls ein eigenes Wegenetz gibt.
  • Warum gibt es Halbjahresmarken erst ab Juli?
    Um die Finanzierung der Reitwege zu gewährleisten ist dieses „Rosinen picken“ nach dem Motto „Ich reite eh nur im Sommer wenn´s warm ist“ nicht möglich.
    Und Hand auf´s Herz: wer verzichtet dann an einem wunderschönen Tag Anfang März oder Ende November auf den Ausritt, weil er noch keine gültige Marke hat?!
  • Ich übersiedle mit meinem Pferd in einen Stall außerhalb der Reitregion und benötige meine Reitmarke nicht mehr – was kann ich tun?
    Prinzipiell können die Reitmarken in so einem Fall weitergegeben werden. Es ist hier lediglich für die Umschreibung (Änderung der Daten in der Markenliste) eine Gebühr von €10,- an.
    Bezüglich potentieller Nachnutzer lohnt sich zuerst im Stall die Frage, ob schon jemand den Einstellplatz reserviert hat und damit vielleicht eine Marke benötigt. Sonst empfehlen wir ein Posting in der Facebook Gruppe „Reiter und Pferdebesitzer im Wienerwald“
Weshalb gibt es Wegesperren?
Wegesperren werden bei Forstarbeiten verhängt, um einerseits Unfälle zu vermeiden und andererseits keine Haftungsproblematik aufkommen zu lassen. Die Reitregion Wienerwald bemüht sich, bei den Grundbesitzern (hauptsächlich ÖBF) auf möglichst kurze Sperren hinzuwirken, hat aber diesbezüglich kaum Handhabe, da die forstlichen Arbeiten aus der Perspektive des Grundbesitzers Vorrang haben.
Was passiert, wenn ein Reitweg unpassierbar ist aber nicht gesperrt (z.B. durch einen umgestürzten Baum)?
Bitte diese Information an uns per Mail, mit Foto und Vorortung, weitergeben. Wir leiten dann diese Information umgehend weiter, damit das Problem schnellstmöglich behoben werden kann.
Warum werden bestehende Forststraßen neu aufgeschottert?
Um Forststraßen langfristig für den schweren Maschineneinsatz „fit“ zu halten, muss hier vor allem nach intensiven Forstnutzungen immer wieder nachgebessert werden.
Um das Regenwasser kostengünstig möglichst gut abzuleiten wird hier zuletzt verstärkt auf das sogenannte R2-Verfahren gesetzt. Dabei wird die Forststraße mit einem speziellen Anbaugerät eines Traktors bestehend aus drei Scharen abgezogen um eine sogenannte Bombierung der Straße zu erreichen. Zusätzlich ist hier anfangs auch die Aufbringung von zusätzlichem Schotter notwendig.
Letztlich haben sowohl der eingesetzte Schotter, als auch die Einstellung des Geräts und dessen Fahrgeschwindigkeit massive Auswirkung auf den (bereitbaren) Zustand der Forststraßen.
Nachdem es hier vor allem 2021 zu massiven Problemen gekommen war, wurde seitens der ÖBF zugesagt künftig sowohl mehr Augenmerk auf den verwendeten Schotter als auch auf die Feinabstimmung des Gerätes zu legen.
Ziel ist, dass auch bei frischen Schotterungen ein Seitenstreifen zum bereiten frei bleiben soll.

  • Warum haben die Mountainbiker im Wienerwald 1350km Streckennetz, ohne dafür zahlen zu müssen?
    Bei diesen Wegen handelt es sich zu einem überwiegenden Teil um öffentliche Weg und Straßen, nur ein Teil befindet sich auf Privatgrund.
    Doch auch diese Privatwege werden wie die Reitwege bezahlt. Allerdings ist es hier gelungen die Finanzierung über die Tourismusdestination des Landes zu organisieren, bei der alle betroffenen Gemeinden mitzahlen müssen.
    Ähnliche Lösungen für die Reitwege sind trotz diverser Versuche in den letzten Jahren und Jahrzehnten leider nicht in Sicht.

Zum Download: Reiterfairplay, pdf

Fair Play

  • Wir reiten nur mit gültiger Reitmarke auf markierten und freigegebenen Wegen.
  • Wir reiten nur in der erlaubten Zeit von einer Stunde nach Sonnenaufgang bis spätestens eine Stunde vor Sonnenuntergang.
  • Wir sind Gäste in der Natur und verhalten uns gegenüber anderen Waldnutzer*innen, wildlebenden Tieren und Pflanzen rücksichtsvoll. Wir nehmen unsere Hunde an die Leine.
  • Wir verzichten auf Ausritte nach Regenfällen oder Tauperioden, wenn der Boden stark aufgeweicht ist.
  • Wir hinterlassen die Natur, wie wir sie gerne vorfinden würden – ohne Abfälle.
  • Auch geführte Pferde sind nur mit einer gültigen Reitmarke auf den freigegebenen Wegen unterwegs.

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